Hans-Joachim .................. …..............str. .0 32.... Bad …............. Jugendamt Pankow/Weißensee EFB z.H. Frau Büttner Amalienstr. 8 13088 Berlin …................. ./. …........ Aktenzeichen : 22 F 3123/16 ; 22 F 4243/16 und 22 F 5612/16 B. O., den 3.10.2016 Sehr geehrte Frau Büttner, Sie haben fälschlicher Weise am 29.9.16 bei einem Gespräch mit meinem Sohn behauptet, daß ich am 22.9.16 im Jugendamt dargestellt habe, "es findet zwischen …....... und der Mutter kein begleiteter Umgang mehr statt" ohne den Wahrheitsgehalt zuüberprüfen, haben Sie die Lüge von Frau …..... in dem Einzelgespräch am 29.9.16 zu ca 80% zum Thema gemacht, um meinem Sohn Vorwürfe zu machen. Meine Erkenntnis ist, daß Frau …....... in dieser Angelegenheit eine Lüge nach der anderen verwendet, und dieses bewußt tätigt, um sich positiv darstellen zu wollen, Sie als angebliche Fachkraft hätten dieses wohl erkennen können und müssen. Sie haben auch die starren Ansichten von Frau …...... am 15.9.16 miterleben können. - da hat Sie festgestellt, mein Sohn ist der Schlimme - unbegleiteten Umgang will sie nicht - sie wird ihn wegen Kindesentführung anzeigen - wir sehen uns vor Gericht, es ist ihr gutes Recht auf unbegleiteten Umgang - du wirst schon sehen, du wirst auch noch beim JA um Umgang betteln - du kannst nicht machen, was du willst, …........ ist nicht deine Puppe - sie kann ihr Kind verabschieden, wie sie will - was kann ich dafür, daß meine Schwester postet - sie verabschiedet sich, hau ab du Loser Sie hätten durchaus den Hang von Frau …........ zum Lügen erkennen können, denn ihn sind folgende Fälle bekannt. - sie streitet jegliche Gewalt ab, obwohl diese stattgefunden haben - sie unterstellt, sie wurde aus der Wohnung ausgeschlossen - sie hat ein halbes Jahr kein Umgang gehabt - sie hat mit den Diffamierungen im Internet nichts zu tun - sie hat nicht W aus der Kita abgeholt usw. Und Sie haben ihre Beleidigungen miterlebt. Ich erwarte von Ihnen, daß Sie sich bei mir, für Ihre Unterstellung entschuldigen. Weiterhin haben Sie meinem Sohn Vorwürfe gemacht, daß er am 22.9.16 W nicht selbst übergeben hat. Dieses ist voll an der Sache vorbei, da Herr Bandlow am 21.7. 16 vorm AG Pankow festgestellt hat, daß Begegnungen zwischen Frau ….... und Herrn …........ bei Umgängen vermieden werden sollten, und ich gebeten wurde als Vertrauensperson für 2 Übergaben zur Verfügung zu stehen. Auch wurde am 22.9.16 keine direkte Übergabe an Frau …...... realisiert, W wurde an Frau Köhler übergeben und auch von ihr übernommen, so daß ein Kontakt mit Frau …....... gar nicht gegeben war. Mit Ihrem ausdauerden Rumhacken auf diesem Thema, haben Sie sich disqualifiziert. Sie hätten sich besser in Ihrem Hause abstimmen müssen. Aber Vorbereitung auf Gespräche, scheint nicht Ihre starke Seite zu sein, denn es ist nicht zu verstehen, daß Sie am 15.9.16 nicht einmal den Namen Ihres Gesprächspartners kannten. Auch ist Ihre Festellung, die Untersschlagung von Kindergeld ist der Tochter "wurst" voll an der Sache vorbei, Denn der Tatbestand, daß 570 Eur Kindergeld unterschlagen wurden ist nicht wurst, denn dies erhöht die Sorgen des Vaters, und das Kind benötigt gerade in dieser Zeit einen möglichst ausgeglichenen Vater, um wenigsten eine stabile Seite zu haben. Auf die Darstellung von …......., daß er sich beim Umgang keine Sorgen machen möchte, reagieren Sie, "brauchen sie auch nicht, müssen sie auch nicht Herr ….........". Mit einer solch unqualifizierten Bermerkung machen Sie seine Sorgen nur größer, da Sie nicht bereit sind, objektiv zu handeln und die von Frau ….... ausgehende Gefahr zu erkennen. Er macht sich aber große Sorgen, weil die Beeinflussung der Tochter durch Frau …..... erheblich ist und somit auch eine Gefährdung des Kindes eintritt. Weiterhin sagte Ihnen mein Sohn, daß er eine Aufarbeitung der Gewaltakte und Verhalten von Frau ….... für weitere Gespräche erforderlich hält, dies tun Sie ab, Sie seien kein Strafgericht. Diese Haltung empfinde ich unakzeptabel, denn das Strafverfahren läuft an anderer Stelle. Aber es sollte wohl die Kommunikationsfähigkeit zw. den Eltern erhöht werden, und nicht nur auf den vernünftigeren eingewirkt werden. Dies kann aber nur erfolgen, wenn gerade auf den negativen Elternteil mit Therapien und Gesprächen eingewirkt wird, wozu Sie anscheinend nicht bereit sind. Sie stellen in den Raum, daß nur 12 Std Umgang stattgefunden hätten, auch diese Angabe ist falsch, denn ab 19.4.16 war betreuter Umgang vereinbart : wahrgenommen wurden : 21.4.16, 27.4.16, 18.5.16 , 25.5.16, 17.6.16, 23.6.16, 30.6.16, 3 x Juli a 1,5 Std = 15 std 21.7.16 freier Umgang a 4 Std 31.8.16 freier Umgang a 3 Std 22.9.16 2 Std insgesamt : 24 Std. dabei ist zu berücksichtigen, daß alle gescheiterten Umgänge von Frau ….... verursacht wurden : 3. und 10.5.16 wollte entgegen der vereinbarung unbetreuten Umgang in Kita 3.6. und 9.6.16 hat betreuten Umgang nicht wahrgenommen, weil sie unbetreuten Umgang in Kita durchsetzen wollte ab 23.7. - 30.8.16 angebotene freier Umgang nicht wahrge- nommen, erst Umgang am 31.8. realisiert 1.9. - 20.9.16 angebotenen betreuten Umgang nicht wahrgenommen Damit können Sie erkennen, daß weder die Std.-Zahl, noch die Zeit von Nichtumgang stimmt und die Nichtwahrnehmung des Umganges in 11 Fällen von Frau …..... verursacht wurde. Somit sind Ihre diesbezüglichen Argumente ungeeignet. Wenn Sie einen flüssigen Umgang anstreben wollen, dann müssen Sie auf Frau ….... einwirken. Als Bevollmächtigter meines Sohnes in o.g. Verfahren werde ich ihm vorschlagen, Einzelgespräche bei Ihnen nicht mehr wahrzunehmen, und gemeinsame Sitzungen mit Frau …...... nur zu realisieren, wenn Sie Protokolle erstellen und übergeben sowie 3 Zielstellungen beim Beginn der Sitzung benennen. Das EFB hat sich die Aufgabe gestellt, Eltern, Kindern und Jugendlichen in familiären Fragestellungen und Konfliktsituationen beraterische und therapeutische Hilfe anzubieten. Dies schließt sowohl normale Alltagsfragen als auch dramatische Notsituationen ein. Womit kann man sich an uns wenden: - familiäre Konflikte und Beziehungskrisen, individuelle Lebenskrisen; - familiäre Belastungen, wie chronische Erkrankungen, Arbeitslosigkeit,    Behinderungen, die die Entwicklung Ihrer Kinder beeinträchtigen; - wenn Ihnen in der Erziehung Ihrer Kinder die Probleme über den Kopf    wachsen oder Sie bei Entwicklungsproblemen konkrete Fragen haben; - Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, psychosomatische   Beschwerden Ihrer Kinder; - Trennung, Scheidung, Paarprobleme; - Gewalt und Missbrauch; - Identitäts- und Lebensfragen, die in der Pubertät den Alltag belasten. Unsere Angebote stimmen wir im Einzelfall auf den Bedarf der Ratsuchenden ab (z.B. Familiengespräche/-therapie, Elternberatung, Paarberatung/-therapie, Psychodiagnostik, Krisenintervention, Beratung von Fachkräften). Diesen Ansprüchen kommen Sie in diesem Fall nicht nach. Ich habe Herrn Bandlow um ein Gesprächstermin bei Ihm im Beisein von Frau Büttner vom EFB gebeten. Ich habe als Termin Freitag den 7.10. bzw. Montag den 10.10.16 vorgeschlagen. Sollte ein gemeinsamer Termin nicht zu Stande kommen, würde ich den Termin auch gerne mit Ihnen alleine an o.g. Tagen realisieren, weil ich eine Klärung für notwendig halte. Den Zeitpunkt könnten Sie vorschlagen. Ich bitte um Bestätigung per Email. …............